Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 10.04.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 7/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4204
BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 7/03 (https://dejure.org/2003,4204)
BayObLG, Entscheidung vom 17.04.2003 - 2Z BR 7/03 (https://dejure.org/2003,4204)
BayObLG, Entscheidung vom 17. April 2003 - 2Z BR 7/03 (https://dejure.org/2003,4204)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1 § 15 Abs. 1
    Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich einer Gartenfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlung einer Trennlinie zwischen als Vorgarten genutzten Sondernutzungsflächen; Auslegung einer Grundbucheintragung über die Regelung von Sondernutzungsrechten

Verfahrensgang

  • AG München - 483 - UR II 457/02
  • LG München I - 1 T 12350/02
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 7/03

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 758
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 7/03
    Umstände außerhalb der Grundbucheintragung dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Sondernutzungsrechts nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 113, 374/378; 130, i59/166; BayObLG ZMR 1999, 773).
  • BayObLG, 23.05.1985 - BReg. 2 Z 43/85

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 7/03
    a) Die Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts kann nach § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG durch Eintragung in das Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden (BayObLGZ 1985, 204/206; Demharter GBO 24. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 28, 29).
  • KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07

    Entstehung von Sondernutzungsrechten; sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

    Da Sondernutzungsrechte den Inhalt des im Grundbuch eingetragenen Sondereigentums bestimmen (§§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 WEG), verlangt der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz, dass die Eintragungsbewilligung (als Grundlage des Eintragungsvermerks und, infolge der Bezugnahme, als Teil der Eintragung) klar und bestimmt bezeichnet, an welcher Fläche das Sondernutzungsrecht bestehen soll (BayObLG ZMR 2003, 758, Rdnr. 13 nach juris; OLG Hamm ZMR 2000, 691, Rdnr. 29 nach juris).
  • BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 136/04

    Auslegung des Umfangs eines Sondernutzungsrechts

    Darauf, was der Bewilligende gewollt hat, kommt es nicht an (BayObLG ZMR 2003, 758 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.04.2003 - 2Z BR 133/02   

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https://dejure.org/2003,6768
BayObLG, 10.04.2003 - 2Z BR 133/02 (https://dejure.org/2003,6768)
BayObLG, Entscheidung vom 10.04.2003 - 2Z BR 133/02 (https://dejure.org/2003,6768)
BayObLG, Entscheidung vom 10. April 2003 - 2Z BR 133/02 (https://dejure.org/2003,6768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durchsetzung eines auf Beseitigung gerichteten Eigentümerbeschlusses; Berücksichtigung einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; Einwand der Duldung anderer baulicher Maßnahmen

Verfahrensgang

  • AG Fürstenfeldbruck - 1 UR II 39/01
  • LG München II - 6 T 1380/02
  • BayObLG, 10.04.2003 - 2Z BR 133/02

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 758
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 26.10.2000 - 2Z BR 71/00

    Feststellung, ob der optische Gesamteindruck einer Wohnanlage nachteilig

    Auszug aus BayObLG, 10.04.2003 - 2Z BR 133/02
    Dieser Eigentümerbeschluss wurde durch Beschluss des Senats vom 26.10.2000 (Az. 2Z BR 71/2000; Leitsatz in NZM 2001, 771) bestandskräftig.
  • BayObLG, 09.06.1993 - 2Z BR 27/93

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels im Beschwerdeverfahren in

    Auszug aus BayObLG, 10.04.2003 - 2Z BR 133/02
    Denn zum einen liegt es eher fern, diese Maßnahmen als in gleichem Maße gewichtig und beeinträchtigend wie den Bau der Pergola anzusehen, zum anderen gibt es keine Gleichheit im Unrecht (BayObLG WuM 1993, 564; Palandt/Bassenge BGB 62. Aufl. § 21 WEG Rn. 7; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 25 Rn. 164; Staudinger/Bub WEG § 21 Rn. 73).
  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung des Anspruchs auf Beseitigung

    Aufgrund dieses bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses vom 4.7.2006 sind die Antragsgegner nach den §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB auch zur Entfernung des von ihnen nachträglich errichteten Betonfundamentes für ihre Terrasse einschließlich des Plattenbelages und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Terrasse verpflichtet ( vgl. zur Beseitigungspflicht aufgrund bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses Senat ZMR 2003, 447; BayObLG ZMR 2003, 758; OLG Köln ZMR 2004, 939f, 940; OLG München ZMR 2006, 718 ).
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